Steuern und Gebühren in der neuen Stadt Ham m Von Stadtkämmerer Dr. Walter Fiehe Die in der heißen Phase des Neuordnungsstreits geborene Be- hauptung, in der neuen Großstadt Hamm werde für die Steuer- und Gebührenzahler alles teurer, hat viele Bürger in den früher selb- ständigen Gemeinden verun- sichert, und die inzwischen zuge- stellten Steuer- und Abgaben- bescheide werden vielfach mit Skepsis betrachtet. Zu Unrecht – denn zunächst einmal bleibt alles beim alten. Die auf frühere Ratsbeschlüsse zurückzufüh- rende Anhebung der Hundesteuer in Pelkum und Heessen zum 1. Januar 1975 hat dabei mit der Neuordnung ebenso wenig zu tun wie die zum gleichen Zeitpunkt aufgrund besonderer gesetzli- cher Bestimmungen vorgenom- mene Reduzierung des Hebe- satzes für die Grundsteuer A von 200 Prozent auf 120 Prozent in Bockum-Hövel. Die einzige echte Abweichung vom Status quo bildet die Aussetzung der in Bockum-Hövel, Uentrop und Rhynern bislang erhobenen Ge- werbemindeststeuer, und diese Ausnahme ist begünstigend. Im übrigen hat der Gesetzgeber den neu gebildeten Gemeinden auferlegt, unterschiedliche Hebe- sätze bei den Realsteuern zu- mindest in ihrem Verhältnis zu- einander drei Jahre lang nicht zu verändern. Das bedeutet für dieStadt Hamm vorläufig folgende Konstellation: Gewerbesteuer Lohn- nach Ertrag und Kapital summen- steuer Ham m Bockum - Hövel Heessen Pelkum Rhynern Uent rop 240v. H. 240v. H. 220v. H. 240v. H. 275v. H. 275v. H. 960v. H. 960v. H. 880v. H. 960v. H. Grundsteuer A 120 v. H. 120 v. H. 110 v. H. 120 v. H. 110 v. H. 110 v. H. 250 v. H. 250 v. H. 200 v. H 250 v. H. 200 v. H. 200 v. H. Die Gebühren für die Straßen- reinigung, die Entwässerung und die Müllabfuhr werden ebenfalls ab 1. 1. 1976 zu vereinheitlichen sein, wobei die Neuordnung eigentlich nur hinsichtlich der Vereinheitlichung der jeweiligen Systematik eine Rolle spielt, weniger in bezug auf die Höhe der Gebührensätze, die sich aus dem tatsächlichen Leistungsauf- wand ergeben und nach den gesetzlichen Bestimmungen ko- stendeckend sein müssen. Inso- fern wird die Höhe der künftig einheitlichen Gebührensätze vom Umfang der städtischen Leistung, von der allgemeinen Kostenent- wicklung und vom Rationalisie- rungsgrad der entsprechenden städtischen Einrichtungen abhän- gen. Daß der großstädtische Lei- stungsapparat weniger rationell arbeitet als die bisher kleineren Einheiten, kann dabei sicher nicht unterstellt werden. Die folgenden Gegenüberstellungen der Gebüh- rensätze jedenfalls, obwohl noch mit rechnungsbedingten Verzer- rungen zu Ungunsten der Sätze der früheren Stadt Hamm be- haftet, lassen erfreulicherweise eher das Gegenteil erwarten. Müllabfuhr 351 DM 50 I DM Entwässerungs- gebühren cbm DM 18,20 Hamm Bockum-Hövel Grundgebühr je Haush 30, - Jedes weitere Gefäß 18, - Heessen 17,40 Pelkum 21. - Rhynern 32, - Uentrop 30, - 26,— 0.53 30, - 24, - 24,60 30,— 40,— 36,— 0,60 0,84 0.68 0,68 die Gebührensätze 1,76 DM bzw. 1.10 DM/lfd. m Grundstücksfront- lange pro Jahr betragen. • Ein Vergleich der Hundesteuer- sätze in den einzelnen Stadtteilen ergibt nachstehendes Bild, wobei zu bemerken ist, daß eine voraus- sichtliche Vereinheitlichung der Sätze ab 1. 1. 1976 in der Höhe, die heute bereits für Bockum- Hövel und Hamm gilt, den Be- stimmungen des Innenministers NW entspricht und ihre Ursache ebenfalls nicht in der Neuordnung findet. bei 1 Hund bei 2 Hunden je bei 3 und mehr DM DM Ham m Bockum - Hövel Heessen Pelkum Rhynern Uent rop 48,- 48,- 36, - 36, - 24, - 36, - 60,- 60,- 48,- 48,- 36, - 48,- Hunden je DM 72, - 72, - 60,- 60,- 48,- 60,— Die Gebührensätze für die Müll- abfuhr sind auf wöchentlich ein- malige Leerung umgerechnet. Der für Hamm angegebene Entwässerungs-Gebührensatz ist der aus dem hier angewandten sog. doppelten Maßstab umge- rechnete Vergleichsbetrag. Der Vergleichssatz für Bockum-Hövel läßt sich aus der dort wiederum anderen Systematik leider nicht exakt ermitteln, liegt jedoch bis zu einer bestimmten Verbrauchs- wassermenge unter dem Satz der alten Stadt Hamm. Straßen reinigungsgebü h ren werden bislang nur in Hamm und in Heessen erhoben, wobei 13